Kosten
Die Kosten pro Einzelsitzung à 45 Minuten betragen € 120,00.
Sollten Sie eine bereits vereinbarte Stunde nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit diese 48 Stunden zuvor unentgeltlich per Telefon, SMS oder E-Mail abzusagen. Abgesagte Stunden innerhalb der Absagefrist werden in Rechnung gestellt, da es bei zu kurzfristigen Absagen nicht möglich ist, diese Stunden noch anderweitig zu besetzen.
Kostenzuschuss
Im Falle einer krankheitswertigen Diagnose nach dem ICD-10-Klassifikationssystem können Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss beantragen und einen Teilbetrag zurückerstattet bekommen. Der Kostenanteil bzw. Kostenersatz hängt von der jeweiligen Kasse ab (Stand 2024):
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): € 33,70 pro Sitzung
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): € 45,00 pro Sitzung
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): € 36,00 pro Sitzung
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB): € 46,60 pro Sitzung
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